Allgemeines
Personal
| Personal in MAK | 41,80 |
| Auszubildende | 33 |
| Teilzeitquote (ohne Anwärter) | 51,7 % |
Stand 01.01.2025
Amtsbezirk
Der Amtsbezirk des Finanzamts Kronach als örtliche Landesfinanzbehörde im Sinne des § 17 des Finanzverwaltungsgesetzes (FVG) liegt im Norden des bayerischen Regierungsbezirks Oberfranken. Er umfasst das Gebiet des Landkreises Kronach mit folgenden Städten, Märkten und Gemeinden:
Städte | Märkte | Gemeinden |
| Kronach | Küps | Reichenbach |
| Ludwigsstadt | Marktrodach | Schneckenlohe |
| Teuschnitz | Mitwitz | Steinbach a. Wald |
| Wallenfels | Nordhalben | Stockheim |
| Pressig | Tschirn | |
| Steinwiesen | Weißenbrunn | |
| Tettau | Wilhelmsthal |
Aufgaben
Das Finanzamt Kronach ist insbesondere sachlich zuständig für die Festsetzung und Erhebung
- der Einkommensteuer,
- der Lohnsteuer,
- des Solidaritätszuschlags und
- der Umsatzsteuer
sowie für die Festsetzung
- der Eigenheimzulage,
- des Gewerbesteuermessbetrags und
- der Investitionszulage nach dem InvZulG.
Zentralisierte Finanzkasse
Zuständig für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs ist die zentralisierte Finanzkasse beim Finanzamt Lichtenfels.
Weitere Informationen über die Arbeitsbereiche im Finanzamt Kronach und über andere zuständige Finanzbehörden finden Sie in unserer Rubrik Kontakt / Ansprechpartner.
Zuständigkeit anderer Finanzbehörden
Für die folgenden steuerlichen Angelegenheiten sind anstatt des Finanzamts Kronach andere Finanzbehörden zuständig:
| Steuerliche Angelegenheit | Zuständige Finanzbehörde |
|---|---|
| Besteuerung von Körperschaften | Finanzamt Coburg |
| Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer | Finanzamt Hof |
| Grunderwerbsteuer | Finanzamt Coburg |
| Kapitalverkehrsteuern, Rennwett- und Lotteriesteuer | Zentralfinanzamt Nürnberg |
| Versicherungsteuer, Feuerschutzsteuer | Bundeszentralamt für Steuern |
| Umsatzbesteuerung der im Ausland ansässigen Unternehmer | Zentralfinanzamt Nürnberg |
| Gesonderte Feststellungen nach Außensteuergesetz und nach § 180 Abs. 5 Nr. 1 AO | Zentralfinanzamt Nürnberg |
| Verwaltungsaufgaben, die über die Festsetzung der Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Personenverkehr hinausgehen | Finanzamt Weiden i.d.O. |
| Besteuerung der im Ausland ansässigen Werkvertragsunternehmen aller Rechtsformen (außerhalb der Baubranche) und deren Arbeitnehmer sowie die Lohnsteuererhebung (§ 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) und Einkommensbesteuerung der ausländischen Verleiher außerhalb des Baubereichs | Zentralfinanzamt Nürnberg |
| Steuerliche Angelegenheit | Zuständige Finanzbehörde |
|---|---|
| Betriebsprüfung allgemein | Finanzamt Coburg |
| Betriebsprüfung Versorgungsbetriebe | Finanzamt Bamberg |
| Betriebsprüfung Kreditinstitute | Zentralfinanzamt Nürnberg |
| Betriebsprüfung Versicherungsunternehmen | Zentralfinanzamt Nürnberg |
| Betriebsprüfung land-u.forstwirtsch. Betriebe | Finanzamt Nürnberg-Süd |
| Steuerliche Angelegenheit | Zuständige Finanzbehörde |
|---|---|
| Umsatzsteuersonderprüfung | Finanzamt Coburg |
| Lohnsteueraußenprüfung bei Arbeitgebern mit mehr als 499 Arbeitnehmern | Finanzamt Coburg |
| Amtlich landwirtschaftlicher Sachverständiger | Finanzamt Hof |
| Steuerliche Angelegenheit | Zuständige Finanzbehörde |
|---|---|
| Bußgeld - und Strafsachen | Finanzamt Hof |
| Steuerfahndung allgemein | Finanzamt Bayreuth |
| Steuerfahndung im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit, illegalen Beschäftigung und organisierten Kriminalität | Finanzamt Nürnberg-Süd |
