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Allgemeines

Personal

Personal in MAK41,80
Auszubildende33
Teilzeitquote (ohne Anwärter)51,7 %

Stand 01.01.2025

Amtsbezirk

Der Amtsbezirk des Finanzamts Kronach als örtliche Landesfinanzbehörde im Sinne des § 17 des Finanzverwaltungsgesetzes (FVG) liegt im Norden des bayerischen Regierungsbezirks Oberfranken. Er umfasst das Gebiet des Landkreises Kronach mit folgenden Städten, Märkten und Gemeinden:

Städte

Märkte

Gemeinden

KronachKüpsReichenbach
LudwigsstadtMarktrodachSchneckenlohe
TeuschnitzMitwitzSteinbach a. Wald
WallenfelsNordhalbenStockheim
 PressigTschirn
 SteinwiesenWeißenbrunn
 TettauWilhelmsthal

Aufgaben

Das Finanzamt Kronach ist insbesondere sachlich zuständig für die Festsetzung und Erhebung

  • der Einkommensteuer,
  • der Lohnsteuer,
  • des Solidaritätszuschlags und
  • der Umsatzsteuer

sowie für die Festsetzung

  • der Eigenheimzulage,
  • des Gewerbesteuermessbetrags und
  • der Investitionszulage nach dem InvZulG.

Zentralisierte Finanzkasse

Zuständig für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs ist die zentralisierte Finanzkasse beim Finanzamt Lichtenfels.

Weitere Informationen über die Arbeitsbereiche im Finanzamt Kronach und über andere zuständige Finanzbehörden finden Sie in unserer Rubrik Kontakt / Ansprechpartner.

Zuständigkeit anderer Finanzbehörden

Für die folgenden steuerlichen Angelegenheiten sind anstatt des Finanzamts Kronach andere Finanzbehörden zuständig:

Steuerliche AngelegenheitZuständige Finanzbehörde
Besteuerung von KörperschaftenFinanzamt Coburg
Erbschaftsteuer, SchenkungsteuerFinanzamt Hof
GrunderwerbsteuerFinanzamt Coburg
Kapitalverkehrsteuern, Rennwett- und LotteriesteuerZentralfinanzamt Nürnberg
Versicherungsteuer, FeuerschutzsteuerBundeszentralamt für Steuern
Umsatzbesteuerung der im Ausland ansässigen UnternehmerZentralfinanzamt Nürnberg
Gesonderte Feststellungen nach Außensteuergesetz und nach § 180 Abs. 5 Nr. 1 AOZentralfinanzamt Nürnberg
Verwaltungsaufgaben, die über die Festsetzung der Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Personenverkehr hinausgehenFinanzamt Weiden i.d.O.
Besteuerung der im Ausland ansässigen Werkvertragsunternehmen aller Rechtsformen (außerhalb der Baubranche) und deren Arbeitnehmer sowie die Lohnsteuererhebung (§ 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) und Einkommensbesteuerung der ausländischen Verleiher außerhalb des BaubereichsZentralfinanzamt Nürnberg

Steuerliche AngelegenheitZuständige Finanzbehörde
Betriebsprüfung allgemeinFinanzamt Coburg
Betriebsprüfung VersorgungsbetriebeFinanzamt Bamberg
Betriebsprüfung KreditinstituteZentralfinanzamt Nürnberg
Betriebsprüfung VersicherungsunternehmenZentralfinanzamt Nürnberg
Betriebsprüfung land-u.forstwirtsch. BetriebeFinanzamt Nürnberg-Süd

Steuerliche AngelegenheitZuständige Finanzbehörde
UmsatzsteuersonderprüfungFinanzamt Coburg
Lohnsteueraußenprüfung bei Arbeitgebern mit mehr als 499 ArbeitnehmernFinanzamt Coburg
Amtlich landwirtschaftlicher SachverständigerFinanzamt Hof

Steuerliche AngelegenheitZuständige Finanzbehörde
Bußgeld - und StrafsachenFinanzamt Hof
Steuerfahndung allgemeinFinanzamt Bayreuth
Steuerfahndung im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit, illegalen Beschäftigung und organisierten KriminalitätFinanzamt Nürnberg-Süd