Öffentliche Zustellungen
Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Hinweis
Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.
1 Eintrag, sortiert nach Bekanntgabezeitraum.
| Lfd. Nr. | Name steuerpflichtige Person/Firma, letzte bekannte Adresse, Steuernummer der steuerpflichtigen Person/Firma | Verwaltungsakt/e | Bekanntgabezeitraum | Kontakt |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Guzara, Pawel Tambach, Schloßallee 2, 96479 Weitramsdorf, StNr.:228 / 145 / 0309 / 014 / 000 / 8 |
Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge 01.01.2026 vom 05.02.2026 |
27.02.2026 bis 16.03.2026 | 09261 510 - 317 |
