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Öffentliche Zustellungen

Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

 

Hinweis

Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.

1 Eintrag, sortiert nach Bekanntgabezeitraum.

Lfd. Nr. Name steuerpflichtige Person/Firma, letzte bekannte Adresse, Steuernummer der steuerpflichtigen Person/Firma Verwaltungsakt/e Bekanntgabezeitraum Kontakt
1 Guzara, Pawel
Tambach, Schloßallee 2, 96479 Weitramsdorf,
StNr.:228 / 145 / 0309 / 014 / 000 / 8

Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge 01.01.2026 vom 05.02.2026
Bescheid über den Grundsteuermessbetrag 01.01.016 vom 05.02.2026

27.02.2026 bis 16.03.2026 09261 510 - 317