Vollstreckungsstelle
Werden fällige Beträge (in der Regel nach Mahnung) nicht entrichtet, obliegt der Vollstreckungsstelle die Beitreibung. Auch für die Vollstreckung nichtsteuerlicher Ansprüche anderer staatlicher Stellen (z.B. Bußgelder) ist sie zuständig, wenn entsprechende Ersuchen an das Finanzamt gerichtet werden. Die Beitreibung vor Ort wird durch eigene Vollziehungsbeamte durchgeführt.
Informationen über die Versteigerung beweglicher Sachen durch bayerische Finanzämter
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Steuerzahlung
Vordrucke für die "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse"
Ansprechpersonen Vollstreckung Arbeitnehmerstelle
| Steuernummern | Telefon 09261 510 + Nebenstelle |
|---|---|
| 228/300/00000 - 228/786/99999 | 145 |
Ansprechpersonen Vollstreckung Allgemeine Veranlagungsstelle
| Steuernummern | Telefon 09261 510 + Nebenstelle |
|---|---|
| 228/200/00000 - 228/293/99999 | 114 |
| 228/297/00000 - 228/297/99999 | 136 |
Ansprechpersonen Vollstreckung Personengesellschaften und Gemeinschaften
| Steuernummern | Telefon 09261 510 + Nebenstelle |
|---|---|
| 228/150/00000 - 228/197/99999 | 114 |
Ansprechpersonen Großrückstände und Insolvenzfälle
| Buchstaben / Bereich | Telefon 09261 510 + Nebenstelle |
|---|---|
| A - Q | 136 |
| R - Z | 111 |
Ansprechpersonen Sonstige Vollstreckungstitel
| Aufgabenbereich | Telefon 09261 510 + Nebenstelle |
|---|---|
| 001 - 007 | 114 |
Ansprechpersonen Vollstreckungsaußendienst
| Aufgabenbereich | Telefon 09261 510 + Nebenstelle |
|---|---|
| Vollstreckungsaußendienst | 145 |
