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Vollstreckung

Werden fällige Beträge (in der Regel nach Mahnung) nicht entrichtet, obliegt der Vollstreckungsstelle die Beitreibung. Auch für die Vollstreckung nichtsteuerlicher Ansprüche anderer staatlicher Stellen (z.B. Bußgelder) ist sie zuständig, wenn entsprechende Ersuchen an das Finanzamt gerichtet werden. Die Beitreibung vor Ort wird durch eigene Vollziehungsbeamte durchgeführt.

Informationen über die Versteigerung beweglicher Sachen durch bayerische Finanzämter
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Steuerzahlung
Vordrucke für die "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse"

Ansprechpersonen Vollstreckung Arbeitnehmerstelle

Steuernummern Telefon 09261 510 + Nebenstelle
228/300/00000 - 228/786/99999 145
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Ansprechpersonen Vollstreckung Allgemeine Veranlagungsstelle

Steuernummern Telefon 09261 510 + Nebenstelle
228/200/00000 - 228/293/99999 114
228/297/00000 - 228/297/99999 136
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Ansprechpersonen Vollstreckung Personengesellschaften und Gemeinschaften

Steuernummern Telefon 09261 510 + Nebenstelle
228/150/00000 - 228/197/99999 114
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Ansprechpersonen Großrückstände und Insolvenzfälle

Buchstaben / Bereich Telefon 09261 510 + Nebenstelle
A - Q 136
R - Z 111
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Ansprechpersonen Sonstige Vollstreckungstitel

Aufgabenbereich Telefon 09261 510 + Nebenstelle
001 - 007 114
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Ansprechpersonen Vollstreckungsaußendienst

Aufgabenbereich Telefon 09261 510 + Nebenstelle
Vollstreckungsaußendienst 145
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar