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Bewertung von Grundvermögen

Die Bewertungsstelle liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.

Ansprechpersonen Grundstücksbewertung

Aufgabenbereich Gemeinde / Stadtbezirk (Zuständigkeitsbereich) Telefon 09261 510 + Nebenstelle
Bedarfsbewertung 1 Kronach, Küps, Mitwitz, Marktrodach, Schneckenlohe, Weißenbrunn, 314
Bedarfsbewertung 2 Ludwigsstadt, Nordhalben, Pressig, Reichenbach, Steinbach, Steinwiesen, Stockheim, Tettau, Teuschnitz, Tschirn, Wallenfels, Wilhelmsthal, gem.fr. Gebiete 119
Bewertungsstelle E1, Grundsteuerstelle Kronach, Wilhelmsthal, Tettau 124
Bewertungsstelle E2, Grundsteuerstelle Nordhalben, Pressig, Steinbach, Steinwiesen, Stockheim, Teuschnitz, gem.fr. Gebiete 317
Bewertungsstelle E3, Grundsteuerstelle Küps, Mitwitz, Schneckenlohe, Marktrodach, Wallenfels, Weißenbrunn 316
Bewertungsstelle E4, Grundsteuerstelle Ludwigsstadt, Reichenbach, Tschirn 209
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar